LAG Köln - Beschluss vom 18.09.2008 (10 Ta 255/08)
Die sofortige Beschwerde ist nicht statthaft. Dies ergibt sich aus § 49 Abs. 3 ArbGG. Der gesetzlich angeordnete Ausschluss eines Rechtsmittels gilt, wie der klare Wortlaut der Norm erkennen lässt, sowohl dann, wenn [...]