LAG Köln - Urteil vom 25.09.2008
13 Sa 523/08
Normen:
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; ZPO § 447; ZPO § 448;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 8675/07

Parteivernehmung von Amts wegen bei nicht ausreichendem Beweisergebnis

LAG Köln, Urteil vom 25.09.2008 - Aktenzeichen 13 Sa 523/08

DRsp Nr. 2009/3566

Parteivernehmung von Amts wegen bei nicht ausreichendem Beweisergebnis

Das für eine Parteivernehmung von Amts gemäß § 448 ZPO erforderliche nicht ausreichende Beweisergebnis besagt einerseits, dass die Würdigung des Verhandlungsergebnisses noch keine Überzeugung des Gerichts begründet haben darf, andererseits muss aber die richterliche Gesamtwürdigung von Verhandlung und bisheriger Beweisaufnahme eine gewisse (nicht notwendig hohe) Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung erbracht haben, es muss also mehr für als gegen sie sprechen und bereits "einiger Beweis" erbracht sein.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.02.2008 - 17 Ca 8675/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; ZPO § 447; ZPO § 448;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, insbesondere die Wirksamkeit einer Kündigung des Klägers.