1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16. Juni 2008 -
2. Beschwerdewert: EUR 1.182,00.
I. Durch Urteil vom 16. Mai 2007 ist die Klage auf Feststellung einer verringerten wöchentlichen Arbeitszeit und auf Verzugslohn abgewiesen worden.
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