1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.04.2008 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
2. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan.
Die Klägerin, geboren am 6. Dezember 1966, verheiratet, war bei der Beklagten seit dem 1. April 2000 aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 18. Juli 2003 zuletzt als Senior Accountant im Bereich Investment Accounting in H beschäftigt.
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