LAG Köln - Urteil vom 12.11.2008
9 Sa 666/08
Normen:
TV-Ärzte/VKA § 15; TV-Ärzte/VKA § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 27.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2420/07

Eingruppierung eines Facharztes für Psychiatrie als Oberarzt

LAG Köln, Urteil vom 12.11.2008 - Aktenzeichen 9 Sa 666/08

DRsp Nr. 2009/5470

Eingruppierung eines Facharztes für Psychiatrie als Oberarzt

1. Unter einem "selbständigen Teilbereich der Klinik bzw. Abteilung" nach § 16 TV-Ärzte/VKA ist eine fachliche Untergliederung mit eigener Aufgabenstellung zu verstehen, die organisatorisch verselbständigt ist. 2. Die Letztverantwortung des Chefarztes, die regelmäßig alle Teilbereiche der Klinik bzw. Abteilung umfasst, steht der Bejahung einer davon abgeleiteten medizinischen Verantwortung eines Oberarztes für einen Teilbereich oder mehrere Teilbereiche nicht entgegen. 3. Auch nach § 15 TV-Ärzte/VKA ist die ärztliche Tätigkeit bei der Patientenversorgung regelmäßig ohne Rücksicht auf Einzelaufgaben als ein einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen. Zudem dient die Leitung von Teilbereichen durch einen Oberarzt - wie regelmäßig Leitungstätigkeiten - einem einheitlichen Arbeitsergebnis (großer Arbeitsvorgang), da er jederzeit und sofort in der Lage sein muss, aktiv durch Erteilung der erforderlichen fachlichen Weisungen die ärztlichen Leitungsaufgaben wahrzunehmen.

Tenor:

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.03.2008 - 4 Ca 2420/07 G - abgeändert: