1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.02.2008 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über den Ersatz von Schulungskosten.
Der Beteiligte zu 1) ist der Betriebsrat, in dem etwa 120 Arbeitnehmer umfassenden Betrieb der Beteiligten zu 3). Der Beteiligte zu 2) ist Betriebsratsmitglied und zugleich Mitglied des bei der Arbeitgeberin errichteten Wirtschaftsausschusses.
In den Wirtschaftsausschuss sind insgesamt drei Betriebsratsmitglieder entsandt.
An einer hausinternen Schulung für die Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss nahmen die beiden anderen Betriebsratsmitglieder, die in den Wirtschaftsausschuss entsandt worden waren, teil; der Beteiligte zu 2) konnte an dieser hausinternen Schulung krankheitsbedingt nicht teilnehmen.
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