LAG Köln - Urteil vom 03.11.2008
5 Sa 878/08
Normen:
BetrVG § 112;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3692/07

Sozialplananspruch auf Jubiläumszuwendung für ausgeschiedene Arbeitnehmer

LAG Köln, Urteil vom 03.11.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 878/08

DRsp Nr. 2009/3586

Sozialplananspruch auf Jubiläumszuwendung für ausgeschiedene Arbeitnehmer

Sagt ein Sozialplan eine Jubiläumszuwendung nur für den Fall zu, dass der Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden keine neue Erwerbstätigkeit findet und aufnimmt, besteht kein Anspruch eines Arbeitnehmers, der nach dem Ausscheiden in eine vom Arbeitgeber getragene Transfergesellschaft überwechselt.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.04.2008 - 3 Ca 3692/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 112;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Jubiläumszuwendung.

Der im März 1949 geborene Kläger war seit dem 28.02.1967 bei der Rechtsvorgängerin der jetzigen Beklagten beschäftigt.

Im Jahre 2005 wurde ein Sozialplan geschlossen (Bl. 34 ff. d. A.). Dieser sah u. a. vor, dass ein Teil der Mitarbeiter die Möglichkeit hatte, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.01.2006 in die Transfergesellschaft P (= P GmbH) einzutreten und dort bei einer 12-monatigen Verweildauer eine Vergütung zu erhalten.

Für Jubiläumszahlungen sah der Sozialplan in Ziffer 2.5.2 Folgendes vor:

Dienstjubiläum