LAG Köln - Urteil vom 03.11.2008
5 Sa 624/08
Normen:
GmbHG § 42a; GmbHG § 46;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 8392/07

GmbH-Alleingesellschafter und Arbeitnehmerstatus

LAG Köln, Urteil vom 03.11.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 624/08

DRsp Nr. 2009/3578

GmbH-Alleingesellschafter und Arbeitnehmerstatus

Ein Alleingesellschafter einer GmbH kann nicht gleichzeitig deren Arbeitnehmer sein.

Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.03.2008 - 19 Ca 8392/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 42a; GmbHG § 46;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob zwischen der Klägerin und der Insolvenzschuldnerin ein Arbeitsverhältnis besteht und daraus Vergütungsansprüche resultieren angesichts der Tatsache, dass die Klägerin gleichzeitig Alleingesellschafterin der Insolvenzschuldnerin ist. Die Insolvenzschuldnerin ist eine eingetragene GmbH, deren Alleingesellschafterin die Klägerin ist. Zum Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin wurde der Ehemann der Klägerin, Herr P H , bestellt.

Über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin wurde am 01.09.2007 das Insolvenzverfahren eröffnet (Beschluss des Amtsgerichts Bl. 4 d. A.); der Beklagte wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Für die Zeit ab 01.10.2004 schloss die Insolvenzschuldnerin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn P H mit der Klägerin einen als Arbeitsvertrag überschriebenen Vertrag, in dem die Klägerin als kaufmännische Angestellte ab dem 01.10.2004 zu einem Monatsbruttolohn von 2.700,00 € angestellt wurde (Bl. 5 f. d. A.).