Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg - AZ.: 2 BV 2/08 - abgeändert:
Die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung des Herrn R S vom Leiter Arbeitsvorbereitung und Fertigungssteuerung zum Leiter Mechanische Fertigung wird ersetzt.
Der Antrag zu 2) ist nicht zur Entscheidung angefallen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Zustimmungsersetzung zur Versetzung des Mitarbeiters R S von seiner bisherigen Position als Leiter Arbeitsvorbereitung und Fertigungssteuerung zum Leiter Mechanische Fertigung.
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