Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.01.2008 in Sachen
Von den Kosten der Berufungsinstanz haben die Beklagte 2/3, der Kläger 1/3 zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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