Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.05.2008 in Sachen 2 Ca 1000/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung und in diesem Zusammenhang insbesondere um einen Antrag des Klägers auf nachträgliche Zulassung seiner Kündigungsschutzklage.
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