Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.05.2008 -
Die Klage wird im Umfang der Klageerweiterung vom 01.12.2008 abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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