Die als sofortige Beschwerde anzusehende Erinnerung des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.03.2006 - 6 C 12497/02 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|