Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 06.03.2008 - Az.: 1 Ca 2250/07 - abgeändert:
Auf den Hilfsantrag wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger ein Schlusszeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 93 %, die Beklagte zu 7 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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