LAG Köln - Beschluss vom 13.10.2008
2 Ta 353/08
Normen:
RVG § 33 ;
Fundstellen:
AGS 2009, 292
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 15.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3125/08

Streitwertbeschwerde; Vergleichsmehrwert; Forderung als Gegenleistung für den Vergleichsabschluss

LAG Köln, Beschluss vom 13.10.2008 - Aktenzeichen 2 Ta 353/08

DRsp Nr. 2008/22012

Streitwertbeschwerde; Vergleichsmehrwert; Forderung als Gegenleistung für den Vergleichsabschluss

»Die Festsetzung eines Mehrwerts für den Vergleich setzt voraus, dass die Parteien außergerichtlich über mitverglichene Forderungen gestritten haben. Forderungen, die erst im Rahmen der Vergleichsgespräche aufgestellt werden und die Gegenleistung für die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellen, erhöhen den Streitwert nicht, auch wenn die Höhe der Gegenleistung im Rahmen der Vergleichsgespräche streitig verhandelt wurde. Der Wert des Vergleichs richtet sich nach den ursprünglichen Forderungen, die durch ihn befriedet wurden.«

Normenkette:

RVG § 33 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Beschwerdeführer erstreben die Änderung der Streitwertfestsetzung für den am 18.08.2008 geschlossenen Vergleich.