Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2008 in Sachen 1 Ca 10826/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen vermeintlichen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen Verletzung von Hinweis- bzw. Aufklärungspflichten bzw. wegen Ungleichbehandlung.
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