LAG Köln - Urteil vom 27.11.2008
13 Sa 952/08
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 9890/07

Energiebeihilfe für ausgeschiedene außertarifliche Mitarbeiter als betriebliche Altersversorgung

LAG Köln, Urteil vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 13 Sa 952/08

DRsp Nr. 2009/11326

Energiebeihilfe für ausgeschiedene außertarifliche Mitarbeiter als betriebliche Altersversorgung

Bei der Energiebeihilfe aufgrund einer Zusage nach den Richtlinien der D-H GmbH über Hausbrandabgeltung für ausgeschiedene AT-Angestellte i. V. m. den Tarifverträgen für den rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbau handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG (anders 5. Kammer des LAG Köln Urteil vom 7.4.2008 - 5 Sa 430/08).

Tenor:

1) Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.05.2008 - 17 Ca 9890/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2) Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Insolvenzschutz für Abgeltungszahlungen von Hausbrandleistungen (Energiebeihilfe).