LAG Köln - Urteil vom 03.11.2008
5 Sa 969/08
Normen:
GewO § 106 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 141/08

Versetzung auf Weisung der Arbeitgeberin bei neuem Aufgabenzuschnitt nach betrieblicher Organisationsuntersuchung

LAG Köln, Urteil vom 03.11.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 969/08

DRsp Nr. 2009/3567

Versetzung auf Weisung der Arbeitgeberin bei neuem Aufgabenzuschnitt nach betrieblicher Organisationsuntersuchung

1. Die Ausübung des Weisungsrechts muss sich gemäß § 106 GewO im Rahmen billigen Ermessens halten. 2. Dagegen wird nicht verstoßen, wenn ein Arbeitgeber nach Durchführung einer betrieblichen Organisationsuntersuchung einen neuen Aufgabenzuschnitt vornimmt und unter Aufrechterhaltung der Vergütung die Aufgaben unter Beachtung der Eingruppierungsvorgaben anders verteilt.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2008 - 5 Ca 141/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106 S. 1;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen eine Versetzungsmaßnahme und begehrt seine Weiterbeschäftigung auf seinem vorherigen Arbeitsplatz.

Der 49 Jahre alte Kläger ist seit September 1975 bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte unterhält Fahrzeuginspektionen, in denen die Straßenbahnen und U-Bahnen der Beklagten gewartet werden, und zwar unter anderem an den Standorten in K -W und in W . Beide Standorte waren bis zur Versetzungsmaßnahme organisatorisch als eine Fahrzeuginspektion geführt, wobei am Standortort W ca. 75 Mitarbeiter tätig waren, am Standort W ca. 29.