LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 18.07.2012
L 2 EG 21/11
Normen:
BEEG § 1 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 1 S. 1; BEEG § 2 Abs. 2; BEEG § 2 Abs. 7 S. 2; EStG § 11; EStG § 38a Abs. 1 S. 1; EStG § 38a Abs. 1 S. 2; EStG § 38a Abs. 1 S. 3; EStG § 39b Abs. 5; GG Art. 6; HBeglG (2011) Art. 24 Abs. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
FuR 2012, 645
Vorinstanzen:
SG Oldenburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 36 EG 21/10

Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung nachträglicher Lohnzahlungen bei der Bemessungsgrundlage; Reduzierung von Elterngeldansprüchen für vor dem 31.12.2010 geborene Kinder

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.07.2012 - Aktenzeichen L 2 EG 21/11

DRsp Nr. 2012/17542

Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung nachträglicher Lohnzahlungen bei der Bemessungsgrundlage; Reduzierung von Elterngeldansprüchen für vor dem 31.12.2010 geborene Kinder

1. Mit der Neufassung des § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG durch das HBeglG 2011 hat der Gesetzgeber das sog. modifizierte Zuflussprinzip dahingehend eingeschränkt, dass es nicht mehr bei nachträglichen Lohnzahlungen anzuwenden ist, die erst später als drei Wochen nach einem Jahreswechsel erbracht werden. 2. Die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 vorgesehene Reduzierung von Elterngeldansprüchen erfasste auch Berechtigte, deren Kind bereits vor dem 31.12.2010 geboren worden war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 1 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 1 S. 1; BEEG § 2 Abs. 2; BEEG § 2 Abs. 7 S. 2; EStG § 11; EStG § 38a Abs. 1 S. 1; EStG § 38a Abs. 1 S. 2; EStG § 38a Abs. 1 S. 3; EStG § 39b Abs. 5; GG Art. 6; HBeglG (2011) Art. 24 Abs. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt höheres Elterngeld aufgrund der Betreuung ihres am 25. Juni 2010 geborenen Kindes H ...