LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.09.2012
L 1 EG 1/11
Normen:
BEEG § 1 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 3; BEEG § 2 Abs. 7; BEEG § 2 Abs. 8; BEEG § 2 Abs. 9 S. 3; BEEG § 8 Abs. 3; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB I § 42 Abs. 1; SGB I § 42 Abs. 2 S. 2; SGB X § 50 Abs. 1 S. 1; SGB X § 50 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 09.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 EG 7/09

Anspruch auf Elterngeld; Höhe bei Einkommen aus Gewerbebetrieb in Form von Unternehmensbeteiligungen während des Elterngeldbezuges; Erstattung bei Überzahlung als vorläufig gewährte Leistung

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.09.2012 - Aktenzeichen L 1 EG 1/11

DRsp Nr. 2013/6389

Anspruch auf Elterngeld; Höhe bei Einkommen aus Gewerbebetrieb in Form von Unternehmensbeteiligungen während des Elterngeldbezuges; Erstattung bei Überzahlung als vorläufig gewährte Leistung

1. Da bei Einkommen aus selbstständiger Arbeit im Bemessungs- und im Bezugszeitraum streng auf den steuerrechtlichen Einkommensbegriff abgestellt wird, ist der Umfang der für diese Einkünfte eingesetzten Arbeitszeit unerheblich.2. Die Regelung des § 2 Abs 9 S 3 BEEG ist auch anwendbar, wenn neben dem Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit nur negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb (hier: aus Unternehmensbeteiligungen) vorliegen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck

vom 9. November 2010 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 1 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 3; BEEG § 2 Abs. 7; BEEG § 2 Abs. 8; BEEG § 2 Abs. 9 S. 3; BEEG § 8 Abs. 3; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB I § 42 Abs. 1; SGB I § 42 Abs. 2 S. 2; SGB X § 50 Abs. 1 S. 1; SGB X § 50 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe des Elterngeldes bei Einkommen aus Gewerbebetrieb in Form von Unternehmensbeteiligungen während des Elterngeldbezuges.