LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 22.08.2018
L 2 EG 8/18
Normen:
BEEG § 2b Abs. 1 S. 2 Nr. 3; BGB § 252;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 13.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 32 EG 2/15

Anspruch auf ElterngeldAnforderungen an die Einkommensermittlung bei einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.08.2018 - Aktenzeichen L 2 EG 8/18

DRsp Nr. 2018/13360

Anspruch auf Elterngeld Anforderungen an die Einkommensermittlung bei einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung

Bei der Bemessung des Elterngeldes ist ein Kausalzusammenhang zwischen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung und einer dadurch bewirkten Minderung des Erwerbseinkommens danach zu beurteilen, ob die Mutter ohne die Erkrankung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen und insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit einen höheren Verdienst erzielt hätte.

Hatte die Mutter überhaupt kein Erwerbseinkommen, nachdem ihr aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen jegliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit untersagt und ihr auch für den privaten Bereich der Lebensführung Ruhe und Schonung empfohlen worden waren, ist ein durch die Erkrankung bedingtes geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit bereits dann festzustellen, wenn ohne die Erkrankung überhaupt ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, und sei es auch nur jeweils aus vorübergehenden Aushilfstätigkeiten erzielt worden ist.