LSG Bayern - Urteil vom 03.04.2017
L 9 EG 36/16 NZB
Normen:
GG Art. 6 Abs. 1; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 02.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 EG 12/16

Anspruch auf ElterngeldAnwendung des Zuflussprinzips bei der Einkommensermittlung aus selbständiger Erwerbstätigkeit

LSG Bayern, Urteil vom 03.04.2017 - Aktenzeichen L 9 EG 36/16 NZB

DRsp Nr. 2017/8745

Anspruch auf Elterngeld Anwendung des Zuflussprinzips bei der Einkommensermittlung aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Bei Selbständigen gilt das strenge Zuflussprinzip im Rahmen der Ermittlung des elterngeldrechtlichen Bemessungsentgelts grundsätzlich auch dann, wenn eine verspätet, also nicht mehr innerhalb des Bemessungszeitraums, eingegangene Vergütung für Dienstleistungen von einer staatlichen Stelle geschuldet war.

1. Regelmäßig geht es nicht an, aus dem Umstand, dass ein bestimmter Aspekt in der Urteilsbegründung nur sehr knapp oder gar nicht thematisiert worden ist, zu folgern, das Gericht habe den entsprechenden Vortrag nicht ernsthaft in Erwägung gezogen oder gar überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. 2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Urteilsbegründung in bestimmter Ausführlichkeit. 3. Kein Gericht ist gehalten, sämtliche Aspekte in der Entscheidungsbegründung explizit abzuhandeln, die irgendwie von (entfernter) Bedeutung sind oder die eine Partei in das Verfahren eingebracht hat. 4. Nur ausnahmsweise vermag der Umfang einer Urteilsbegründung einen Gehörsfehler zu indizieren.