Das beklagte Land wird verurteilt, dem Kläger wegen überlanger Verfahrensdauer des Verfahrens
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens zu 4/5 und der Kläger zu 1/5.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 2.100,00 EUR festgesetzt.
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