LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.11.2022
L 4 AS 224/19
Normen:
SGB II § 9 Abs. 2 S. 1 und S. 3; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11b Abs. 2; SGB II § 12 Abs. 3 Nr. 4; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 07.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 2298/16

Anspruch auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IILeistungen für Unterkunft und Heizung für ein selbstbewohntes EigenheimAnforderungen an eine Übernahme von TilgungsleistungenAbsetzung von Gewerkschaftsbeiträgen beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.11.2022 - Aktenzeichen L 4 AS 224/19

DRsp Nr. 2023/6127

Anspruch auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung für ein selbstbewohntes Eigenheim Anforderungen an eine Übernahme von Tilgungsleistungen Absetzung von Gewerkschaftsbeiträgen beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit

1. Zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gehören bei selbstbewohnten Eigenheimen auch die Finanzierungskosten - wie die Schuldzinsen für ein Darlehen und sonstige Gebühren oder Auslagen, die das finanzierende Institut (Bank, Bausparkasse) erhebt und denen der SGB II -Leistungsbezieher nicht entgehen kann (bejaht bei Kontoführungsgebühren; verneint bei Gebühren, die durch verspätete Ratenzahlung verursacht sind).