ArbG München, vom 19.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 19393/04
Anspruch auf erneute Teilnahme an verwendungsorientiertem Auswahlverfahren für Bewerber des höheren Dienstes - grundrechtswidrige Verwaltungsvorschrift ohne Möglichkeit der Prüfungswiederholung
LAG München, Urteil vom 18.07.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 114/06
DRsp Nr. 2007/14386
Anspruch auf erneute Teilnahme an verwendungsorientiertem Auswahlverfahren für Bewerber des höheren Dienstes - grundrechtswidrige Verwaltungsvorschrift ohne Möglichkeit der Prüfungswiederholung
1. Regelungen, die den Zugang zu einem Beruf vom Ausgang des wertenden Urteils von Prüfern abhängig machen, begründen subjektive Zugangsvoraussetzungen und greifen damit unmittelbar in das Grundrecht des Betroffenen ein, in seiner Berufswahl frei zu sein; ein solcher Eingriff ist nach Art. 12 Abs. 1GG formell nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig.2. Prüfungsordnungen müssen mit ihren das Prüfungsverfahren gestaltenden Bestimmungen zum einen dem auf Art. 3 Abs. 1GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung tragen und es zum anderen den Prüflingen ermöglichen, das Ergebnis einer Prüfung rechtlich effektiv überprüfen zu lassen und hierzu wirksam Einwände gegen die Prüfungsentscheidung zu erheben.3. Soweit eine Verwaltungsvorschrift, die das verwendungsorientierte Verfahren zur Auswahl und Einstellung von Bewerbern des höheren Dienstes regelt, keine Wiederholungsmöglichkeit zur Verbesserung des Ergebnisses vorsieht, ist dies mit dem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1GG nicht zu vereinbaren.
Normenkette:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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