1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten, ob der Kläger eine höhere Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 v.H. wegen einer Verschlimmerung der gesundheitlichen Folgen eines Versicherungsfalls beanspruchen kann.
Der Kläger stieß am 29. Oktober 2000 als Profi-Eishockeyspieler des E. bei einem Eishockeyspiel in L. mit einem Gegenspieler zusammen, der dabei auf ihn fiel. Nach dem Durchgangsarztbericht des Dr. G., vom 31. Oktober 2000 erlitt der Kläger dabei eine Schulterverletzung „Schulter-Eck-Gelenk mit Stufe Typ Tossy I“.
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