1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt ihrem Teilanerkenntnis vom 15. November 2013 entsprechend ein Drittel der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Vor- und im Klageverfahren. Im Übrigen sind keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine bei der Klägerin diagnostizierte komplexe posttraumatische Belastungsstörung (im Folgenden: PTBS) als Folge anerkannter Arbeitsunfälle ("ca. 50 Arbeitsunfälle in den Jahren 1980 bis 1982 an der S.-Schule in H." in Form von Übergriffen eines Lehrers durch Schläge auf das nackte Gesäß) festzustellen ist.
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