Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 06. Januar 2006 - 4 Ca 420/05 - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien über den 01. Juli 2005 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht.
Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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