LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.12.2014
6 Sa 31/14
Normen:
BetrAVG § 1; BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 08.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 2300/12

Anspruch auf Fortzahlung einer irrtümlich erhöhten Betriebsrente aufgrund betrieblicher Übung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 31/14

DRsp Nr. 2018/10532

Anspruch auf Fortzahlung einer irrtümlich erhöhten Betriebsrente aufgrund betrieblicher Übung

Orientierungssätze: Auch bei länger (irrtümlicher) Zahlung einer erhöhten Betriebsrente kein Anspruch aus betrieblicher Übung, sofern Anhaltspunkte dafür fehlen, dass die Zahlung nicht irrtümlich erfolgte

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. November 2013 0 22 Ca 2300/12 0 teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger über den 31. März 2012 hinaus vorbehaltlich etwaiger zukünftiger Anpassungen der laufenden Leistungen gemäß § 16 BetrAVG ab dem 01. Januar 2011 einen Versorgungsbetrag in Höhe von 235,50 EUR (in Worten: Zweihundertfünfunddreißig und 50/100 Euro), davon 34,25 EUR (in Worten: Vierunddreißig und 25/100 Euro) netto zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 75% und die Beklagte 25% zu zahlen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1; BGB § 242;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Betriebsrentenansprüche.

1. 2. 1. 2.