Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 23. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Rente wegen Erwerbsminderung.
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