1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert wird auf 1.080,- € festgesetzt.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung eines Zuschusses zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit für den Monat September 2020 in Höhe von 1.080,- €.
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