LSG Bayern - Urteil vom 19.12.2016
L 15 BL 9/14
Normen:
BayBlindG Art. 1 Abs. 1; BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 2; SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 3; SGB XII § 72 Abs. 5; VersMedV Anlage Teil A Nr. 6 Buchst. a-b);
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 20.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 BL 3/13

Anspruch auf Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei zerebralen Störungen des Sehvermögens

LSG Bayern, Urteil vom 19.12.2016 - Aktenzeichen L 15 BL 9/14

DRsp Nr. 2017/1363

Anspruch auf Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei zerebralen Störungen des Sehvermögens

1. Eine der Blindheit entsprechende zerebrale Störung des Sehvermögens setzt keine spezifische Sehstörung voraus. 2. Im Falle zerebraler Störungen ist zu prüfen, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (optische Reizaufnahme und Verarbeitung) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen. 3. Einem Blindengeldanspruch nach dem BayBlindG steht nicht entgegen, dass nicht der eigentliche Sehvorgang betroffen, sondern die Verminderung bzw. Aufhebung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit durch eine allgemeine zerebrale Beeinträchtigung des sehbehinderten Menschen verursacht ist, etwa bedingt durch eine schwere Aufmerksamkeits- oder Gedächtnisstörung.

1. Nach der Rechtsprechung des Senats ist in besonderen Ausnahmefällen spezieller Krankheitsbilder die Annahme von Blindheit im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayBlindG auch außerhalb der Fallgruppen möglich. 2. Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es hieran nicht mehr festgehalten. 3. Zur Aufgabe dieser Rechtsprechung hat sich das BSG aufgrund von Erkenntnisschwierigkeiten sowie unter dem Aspekt der Gleichbehandlung veranlasst gesehen.