Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 23. April 2012 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens nach dem
Die 1985 geborene und als Bankkauffrau bei der Volksbank H. e.G., Zweigstelle H.-F., beschäftigte Klägerin stellte am 28.09.2009 beim Landratsamt H. - Versorgungsamt - (im Folgenden: Landratsamt) einen Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem
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