LSG Bayern - Urteil vom 25.10.2017
L 10 AL 107/16
Normen:
SGB IX § 2 Abs. 2; SGB IX § 2 Abs. 3 2. Alt.;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 28.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 25/10

Anspruch auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IXErforderlichkeit der Gleichstellung durch Ursachenzusammenhang zwischen der Behinderung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes

LSG Bayern, Urteil vom 25.10.2017 - Aktenzeichen L 10 AL 107/16

DRsp Nr. 2018/1769

Anspruch auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX Erforderlichkeit der Gleichstellung durch Ursachenzusammenhang zwischen der Behinderung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes

Keine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei fehlender Gefährdung des Arbeitsplatzes.