LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.04.2011
L 3 AS 39/10
Normen:
SGB II § 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c; SGB II § 7 Abs. 3a Nr. 1; SGB II § 9 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 15.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 960/08
SG Lübeck, vom 01.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 1410/09

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Auskunftspflicht des Partners eines Hilfebedürftigen; Annahme einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.04.2011 - Aktenzeichen L 3 AS 39/10

DRsp Nr. 2011/13769

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Auskunftspflicht des Partners eines Hilfebedürftigen; Annahme einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft

1. Bei einem Auskunftsverlangen an den Partner des Hilfebedürftigen nach § 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB II wird die Frage, ob eine Partnerschaft vorliegt, inzident geprüft; eines gesonderten Feststellungsverfahrens bedarf es nicht. 2. Nach mehrjährigem Zusammenleben eines Mannes und einer Frau kann es trotz der übereinstimmenden Behauptung, nicht füreinander einstehen zu wollen, nach Würdigung aller Umstände bei der gesetzlichen Vermutung des § 7 Abs. 3a SGB II verbleiben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufungen der Klägerin gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Lübeck vom 15. März 2010 und vom 1. Juli 2010 werden zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für die Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c; SGB II § 7 Abs. 3a Nr. 1; SGB II § 9 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in dem Verfahren des Herrn M_____ S________ (S.) wegen Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende als Partnerin nach § 60 Abs. 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auskunftspflichtig ist.