Die Berufungen der Klägerin gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Lübeck vom 15. März 2010 und vom 1. Juli 2010 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für die Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in dem Verfahren des Herrn M_____ S________ (S.) wegen Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende als Partnerin nach § 60 Abs. 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auskunftspflichtig ist.
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