I. Der Kläger begehrt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß §§ 19 ff Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 25. März 2005 bis zum 11. Mai 2005.
Der 1958 geborene Kläger ist gelernter Drucker und Reservist der Bundeswehr im Dienstgrad Hauptfeldwebel. Seit dem Jahre 2000 leistete er verschiedene Auslandseinsätze für die Bundeswehr (ua im Kosovo und in Afghanistan). Vom 18. Dezember 2004 bis 31. Dezember 2004 bezog er Arbeitslosenhilfe (Alhi) von der Bundesagentur für Arbeit (BA).
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