Das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 4. November 2010 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, unter Abänderung der Bescheide der Arbeitsgemeinschaft Landkreis F. - Jobcenter F. vom 5. November 2009, 18. November 2009 und 12. Januar 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Februar 2010 und des Bescheides vom 7. Mai 2010 der Klägerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Höhe von 320,00 EUR für den Monat Dezember 2009 sowie in Höhe von 300,00 EUR monatlich für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Mai 2010 unter Anrechnung bereits gezahlter Leistungen zu gewähren.
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