LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.12.2008
L 13 AS 4462/07
Normen:
SGB II § 23 Abs. 5;
Fundstellen:
NZS 2009, 162
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 23.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 3690/05

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erforderlichkeit eines krankheitsbedingten Mehrbedarfs im Falle einer Erkrankung an Hepatitis C

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2008 - Aktenzeichen L 13 AS 4462/07

DRsp Nr. 2009/814

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erforderlichkeit eines krankheitsbedingten Mehrbedarfs im Falle einer Erkrankung an Hepatitis C

Die Erforderlichkeit eines krankheitsbedingten Mehrbedarfs muss durch die Vorlage eines ärztlichen Attests belegt werden. Außerdem muss der Hilfebedürftige substantiiert darlegen, welche verordnete Kostform oder Diät er einhält und welche Aufwendungen er insoweit hat (hier: zur Erforderlichkeit einer besonderen Kostform oder Diät im Falle einer Erkrankung an Hepatitis C). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 23. Mai 2007 und wird zurückgewiesen; die Klage gegen den Bescheid vom 15. Dezember 2005 wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 23 Abs. 5;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung von Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aufgrund einer Erkrankung an Hepatitis C.