LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.12.2012
L 6 AS 611/11
Normen:
Alg II-V (2008) § 3 Abs. 4 S. 1; Alg II-V (2008) § 3 Abs. 5; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 2;
Fundstellen:
NZS 2013, 6
Vorinstanzen:
SG Koblenz, vom 28.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 296/11

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; jahresbezogene Berücksichtigung von Einkommen bei einer selbstständigen Tätigkeit

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2012 - Aktenzeichen L 6 AS 611/11

DRsp Nr. 2013/3127

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; jahresbezogene Berücksichtigung von Einkommen bei einer selbstständigen Tätigkeit

Eine jährliche Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit nach § 3 Abs. 5 Alg II-V kann nicht nur bei Saisonbetrieben, sondern auch bei solchen Betrieben vorgenommen werden, bei denen nach der Eigenart der Erwerbstätigkeit eine jahrebezogene Betrachtung erforderlich ist. Dies kann bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bei Einnahmen nur in einzelnen Monaten innerhalb eines Jahres der Fall sein.

Eine jährliche Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit nach § 3 Abs. 5 Alg II-V kann nicht nur bei Saisonbetrieben, sondern auch bei solchen Betrieben vorgenommen werden, bei denen nach der Eigenart der Erwerbstätigkeit eine jahresbezogene Betrachtung erforderlich ist. Dies kann bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bei Einnahmen nur in einzelnen Monaten innerhalb eines Jahres der Fall sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

1. 2.