LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 10.12.2015
L 13 AS 167/14
Normen:
SGB II § 34 Abs. 1 S. 1; SGB II § 34; SGB II §§ 31 ff;
Vorinstanzen:
SG Osnabrück, vom 28.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 22 AS 926/12

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Ausschluss der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs bei sozialwidrigem Verhalten durch Sanktionierung des Fehlverhaltens; Kein Herbeiführen der Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen durch bloßes Aufrechterhalten der Hilfebedürftigkeit

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.12.2015 - Aktenzeichen L 13 AS 167/14

DRsp Nr. 2016/5146

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Ausschluss der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs bei sozialwidrigem Verhalten durch Sanktionierung des Fehlverhaltens; Kein "Herbeiführen" der Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen durch bloßes "Aufrechterhalten" der Hilfebedürftigkeit

1. Angesichts des prinzipiell unbegrenzten Haftungsumfangs nach § 34 SGB II erscheint eine enge, am Wortlaut orientierte Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen als geboten. 2. Sofern auch das bloße Aufrechterhalten der Hilfebedürftigkeit unter das "Herbeiführen" subsumiert würde, wäre eine Grenzziehung hinsichtlich des Umfangs des Ersatzanspruches in vielen Fällen schlechterdings nicht mehr möglich. 3. Auch wäre die Feststellung der Kausalität zwischen dem Fehlverhalten und dem Fortbestand der Hilfebedürftigkeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. 4. Diese Überlegungen sprechen dafür, dass der Gesetzgeber bewusst von der Normierung eines Ersatzanspruchs für das Aufrechterhalten der Hilfebedürftigkeit abgesehen hat.