LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.12.2009
L 12 AS 1702/09
Normen:
SGB II § 7 Abs. 5 S. 1; SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 12.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 477/08

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2009 - Aktenzeichen L 12 AS 1702/09

DRsp Nr. 2010/4546

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung

Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung sind vom Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II umfasst, denn der entsprechende Bedarf ist ausbildungsbezogen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 12. Februar 2009 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 5 S. 1; SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten.