LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 11.05.2017
L 6 AS 111/14
Normen:
SGB II § 42a Abs. 2 S. 1; GG Art. 1;
Vorinstanzen:
SG Gelsenkirchen, vom 28.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 1850/12

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIRecht- und Verfassungsmäßigkeit der Tilgung von Mietkautionsdarlehen durch monatliche Aufrechnung

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.05.2017 - Aktenzeichen L 6 AS 111/14

DRsp Nr. 2018/18619

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Tilgung von Mietkautionsdarlehen durch monatliche Aufrechnung

1. Die Tilgung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen durch Aufrechnung im Sinne von § 42a Abs. 2 S. 1 SGB II gilt auch für Mietkautionsdarlehen. 2. Gegen eine längerfristige Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums um 10 Prozent ergeben sich durch das insgesamt zur Verfügung stehende Regelungskonzept keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28.11.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 42a Abs. 2 S. 1; GG Art. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch monatliche Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II).