BSG - Urteil vom 06.12.2007
B 14/7b AS 46/06 R
Normen:
AlhiV § 6 Abs. 2 S. 1 § 6 Abs. 2 S. 2 ; BSHG § 88 § 89 S. 1 ; SGB II § 12 Abs. 1 § 41 Abs. 1 S. 4 § 41 Abs. 1 S. 5 § 9 Abs. 4 ; SGB XII § 90 § 91 ;
Fundstellen:
BSGE 99, 248
FEVS 59, 398
FamRZ 2008, 1250
NZS 2008, 661
NotBZ 2008, 195
ZEV 2008, 542
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 71/05
SG Augsburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 AS 259/05

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Voraussetzung für die Verwertbarkeit von Vermögen

BSG, Urteil vom 06.12.2007 - Aktenzeichen B 14/7b AS 46/06 R

DRsp Nr. 2008/5050

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Voraussetzung für die Verwertbarkeit von Vermögen

Voraussetzung für die Verwertbarkeit von Vermögen iS des § 12 Abs. 1 SGB II ist die Fähigkeit des Berechtigten zur autonomen Herbeiführung einer Verwertung innerhalb einer bei Antragstellung feststehenden Zeitspanne durch eigenes Handeln. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AlhiV § 6 Abs. 2 S. 1 § 6 Abs. 2 S. 2 ; BSHG § 88 § 89 S. 1 ; SGB II § 12 Abs. 1 § 41 Abs. 1 S. 4 § 41 Abs. 1 S. 5 § 9 Abs. 4 ; SGB XII § 90 § 91 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darum, ob dem Kläger im Zeitraum vom 1. Februar 2005 bis 31. Oktober 2005 Arbeitslosengeld II (Alg II) als Darlehen oder als Zuschuss zusteht.

Der im Jahre 1950 geborene, alleinstehende Kläger, ist Inhaber eines Erbbaurechts an einem Grundstück in N . Das Erbbaurecht wurde ab dem 19. September 1956 für die Dauer von 99 Jahren bestellt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Haus, das im Eigentum des Klägers steht. Das Haus wird von der Mutter des Klägers auf Grund eines ihr an dem Haus zustehenden lebenslangen Nießbrauchsrechts bewohnt. Der Kläger selbst wohnt in einer Mietwohnung in einem anderen Ort.