LSG Chemnitz - Beschluss vom 13.12.2011 L 2 AS 702/11 B ER
Normen:
SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6; SGB II § 2 Abs. 1 S. 1; SGB II § 24 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Chemnitz, vom 01.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 3169/11
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zumutbarkeit der Verwertung eines selbst genutzten Hausgrundstücks als Vermögen; Ermittlung der Angemessenheit der Wohnfläche
LSG Chemnitz, Beschluss vom 13.12.2011 - Aktenzeichen L 2 AS 702/11 B ER
DRsp Nr. 2012/2020
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zumutbarkeit der Verwertung eines selbst genutzten Hausgrundstücks als Vermögen; Ermittlung der Angemessenheit der Wohnfläche
1. Wird jegliche Verwertungsbemühung eines selbst genutzten großen Hausgrundstücks durch die Vermögensinhaber verweigert, scheidet eine darlehensweise Leistungsgewährung nach § 24 Abs. 5 SGB II aus.
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