Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 23. November 2017 aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Anschlussbeschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen.
Eine Kostenerstattung findet in beiden Rechtszügen nicht statt.
Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G., H., bewilligt.
I.
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