SG Hannover, vom 06.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 1222/15
Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeLeistungen für Bildung und TeilhabeÜbernahme der Kosten für die Anmietung eines grafikfähigen Taschenrechners über die Schulbedarfspauschale
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2017 - Aktenzeichen L 11 AS 917/16
DRsp Nr. 2018/4167
Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeLeistungen für Bildung und TeilhabeÜbernahme der Kosten für die Anmietung eines grafikfähigen Taschenrechners über die Schulbedarfspauschale
1. Die Kosten für die Anmietung eines grafikfähigen Taschenrechners für die Sekundarstufe II sind von der Schulbedarfspauschale des § 28 Abs. 3SGB II erfasst. Die Höhe der Schulbedarfspauschale (insgesamt 100 € pro Jahr) ist gegenwärtig rechtlich nicht zu beanstanden.2. Weitergehende Ansprüche auf Übernahme der Kosten für die Anmietung eines Taschenrechners ergeben sich für Bezieher von SGB II -Leistungen weder aus § 21 Abs. 6SGB II noch aus § 73SGB XII.
1. Eine Pauschalierung von Sozialleistungen unterliegt keinen grundsätzlichen oder sogar verfassungsrechtlichen Bedenken, auch nicht im Bereich existenzsichernder Leistungen.2. Der Senat weist darauf hin, dass Ansprüche nach dem SGB II (hier für Schulbedarfe) nicht durch den Verweis auf mögliche freiwillige Unterstützungsleistungen privater Dritter (wie etwa eines Fördervereins einer Schule) abgelehnt werden können.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.