Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 03.08.2016 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.
II.Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg vorbehalten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Beantwortung von Fragen, die er dem Beklagten gestellt hat, sowie eine umfassende Akteneinsicht.
1. 2. 3. 4. 1. 1.1 1.2 2. 3. 4. 5. 5.1
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