LSG Bayern - Urteil vom 29.11.2017
L 11 AS 544/16
Normen:
IFG § 1; SGB I § 12; SGB I § 15; SGB X § 25 Abs. 1; SGB II § 50 Abs. 4 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 03.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 193/16

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeRecht des Leistungsempfängers auf Auskunft und Akteneinsicht gegenüber dem Jobcenter

LSG Bayern, Urteil vom 29.11.2017 - Aktenzeichen L 11 AS 544/16

DRsp Nr. 2018/11356

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Recht des Leistungsempfängers auf Auskunft und Akteneinsicht gegenüber dem Jobcenter

Zur Frage des Anspruches auf Beantwortung von Fragen und damit in Zusammenhang stehender Akteneinsicht.

Auch während eines gerichtlichen Verfahrens, das sich an ein Verwaltungsverfahren anschließt, besteht der Anspruch auf Akteneinsicht gegenüber der Behörde fort.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 03.08.2016 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.

II.

Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg vorbehalten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

IFG § 1; SGB I § 12; SGB I § 15; SGB X § 25 Abs. 1; SGB II § 50 Abs. 4 S. 2;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Beantwortung von Fragen, die er dem Beklagten gestellt hat, sowie eine umfassende Akteneinsicht.

1. 2. 3. 4. 1. 1.1 1.2 2. 3. 4. 5. 5.1