Die Beklagte wird verurteilt, 98.511,23 EUR an die Klägerin zu zahlen.
II.Es wird festgestellt, dass die verweigerte Mittelfreigabe mit Schreiben vom 13.12.2013 rechtswidrig gewesen ist.
III.Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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