LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.12.2016
L 9 AS 4043/13
Normen:
SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; II. WoBauG § 39;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 26.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AS 1581/10

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeÜberprüfung der Angemessenheit eines selbst genutzten HausgrundstücksBerücksichtigung der Wohnflächengrenzen des II. WoBauG

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2016 - Aktenzeichen L 9 AS 4043/13

DRsp Nr. 2017/8728

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Überprüfung der Angemessenheit eines selbst genutzten Hausgrundstücks Berücksichtigung der Wohnflächengrenzen des II. WoBauG

Die Angemessenheit eines selbstgenutzten Hausgrundstücks gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II richtet sich (allein) nach den Wohnflächengrenzen des II. WoBauG und nicht nach der Einhaltung der nach der Wohnflächenverordnung bzw. der aktuellen Landesbauordnung erforderlichen Raumhöhe für Aufenthaltsräume. Nachträgliche Änderungen der Landesbauordnung sind nicht zu berücksichtigen, solange die weitere Nutzung der Räume weder baurechtlich untersagt wird noch wesentlich eingeschränkt ist.

1. Die Angemessenheit eines selbstgenutzten Hausgrundstücks richtet sich allein nach der Größe. 2. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist bei der Konkretisierung des Rechtsbegriffs der angemessenen Größe der Wohnfläche i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II im Grundsatz bundeseinheitlich auf die Vorgaben des außer Kraft getretenen 2. WoBauG vom 19. August 1994 (BGBl I 2137) abzustellen, wobei eine Differenzierung nach der Bewohnerzahl angebracht ist.