LSG Bayern - Urteil vom 17.08.2017
L 11 AS 786/15
Normen:
SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und Nr. 6;
Vorinstanzen:
SG Bayreuth, vom 09.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 637/12

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeVerwertbarkeit einer Eigentumswohnung als Vermögen

LSG Bayern, Urteil vom 17.08.2017 - Aktenzeichen L 11 AS 786/15

DRsp Nr. 2018/1855

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Verwertbarkeit einer Eigentumswohnung als Vermögen

Zur Verwertung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung.

1. Die eigene Nutzung einer unangemessen großen Eigentumswohnung schließt eine Berücksichtigung als verwertbares Vermögen nicht aus. 2. Offensichtlich unwirtschaftlich ist eine Verwertung von Vermögen, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht, wobei sich eine absolute Grenze bei Immobilien nicht ziehen lässt und gewisse Verluste - insbesondere unter dem Aspekt veränderter Marktpreise und des bisher in Anspruch genommenen Wohnwertes - als zumutbar angesehen werden können. Eine Unwirtschaftlichkeit in diesem Sinne käme allenfalls in Betracht, wenn bei einer Veräußerung wesentlich weniger als der vom Kläger zum Erwerb der Eigentumswohnung aufgewendete Gesamtbetrag erzielt werden könnte. 3. Schulden und sonstige vorhandene oder noch entstehende Belastungen sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes zu berücksichtigen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit Vermögensgegenständen des Arbeitslosen eine Einheit bilden.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 09.07.2015 wird zurückgewiesen.

II. III. IV.